Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stornovereinbahrungen
Absagen ist für beide Seiten unangenehm.
Für Sie weil Ihnen etwas dazwischen gekommen ist und für uns weil wir das Zimmer nicht vermieten können.
Wer sein Hotelzimmer nicht bezieht, muss laut Gesetz dennoch zahlen – oder auf Kulanz hoffen
13 Grad, Regen – keine optimalen Bedingungen für einen Wanderurlaub in der Pfalz. Also gar nicht erst losfahren? Wer sein Hotelzimmer oder Ferienhaus jedoch schon vor ein paar Wochen bestellt hat, sollte sich gründlich überlegen, ob er daheim bleibt. »Gebucht ist gebucht«, sagt Jürgen Benad, Leiter der Rechtsabteilung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga). Und das bedeutet: Die Stornierung kostet Geld. Dabei ist es gleichgültig, aus welchem Grund abgesagt wird, ob wegen Krankheit, Unfall oder weil der Sturm das eigene Hausdach abgedeckt hat.
»Viele Urlauber sind sich anscheinend nicht darüber im Klaren«, meint Jürgen Benad, »dass eine Hotelbuchung ein rechtlich bindender Vertrag ist und wundern sich, wenn sie nach ihrer Absage eine Stornorechnung im Briefkasten haben.« Denn der Vertrag gilt, gleichgültig, ob das Zimmer telefonisch, per Fax oder E-Mail bestellt wurde. Auch eine frühzeitige Stornierung entlastet den Gast nicht. »Nur wenn der Hotelbesitzer das Zimmer in der gleichen Preiskategorie weitervermieten kann, darf er keine Stornogebühren verlangen Ansonsten kann der Hotelier für eine stornierte Buchung laut Gesetz den vollen Zimmerpreis abzüglich der »ersparten Aufwendungen« von seinem Gast verlangen. Der Dehoga empfiehlt den Hotels, bei der Berechnung der Stornogebühren die »ersparten Aufwendungen« pauschal vom Zimmerpreis abzuziehen: Ein Gast, der nur Übernachtung mit Frühstück gebucht hat, muss dann 80 Prozent zahlen, 70 ?i Halbpension. »Mir ist kein Fall bekannt, bei dem ein Hotelgast vor Gericht geringere Zahlungen erwirken konnte«, sagt Benad.
Manche Hotels räumen ihren Gästen jedoch großzügigere Stornierungsmöglichkeiten ein. »Aber das ist reine Kulanz«, warnt Jürgen Benad, »wird nicht explizit darauf verwiesen, muss man von den gesetzlichen Regelungen ausgehen. »Ähnlich wie bei Fluggesellschaften haben wir je nach Tarif, Buchungssituation und Saison unterschiedliche Regelungen«, sagt Anke Cimbal, Sprecherin der Hotelkette. Gerade bei günstigen Frühbucherangeboten sei die kostenlose Stornierung ausgeschlossen. Der Gast muss also jedes Mal genau hinschauen, bevor er absagt.
Um einen eventuellen späteren Streit zu vermeiden, empfiehlt er bereits bei der Buchung eine persönliche Absprache zu treffen und sich diese schriftlich bestätigen zu lassen oder eine Reiserücktritt Versicherung abzuschließen.